Die Zukunft gestalten – mit Dr. Peter – Notar in Karlsruhe
Das Zusammenleben zweier Menschen, egal ob in einer Ehe oder Partnerschaft, wirft vielfältige rechtliche Fragen auf. Wie wird das bestehende Vermögen der Partner behandelt? Wie wird gemeinschaftlich erworbenes Vermögen verteilt? Was passiert mit den Schulden? Was erfolgt im Falle einer Trennung? Wie regelt man die Sorge und dem Umgang gemeinsamer Kinder? Was passiert, wenn ein Partner verstirbt?
All diese und natürlich weitere Fragen können Sie durch einen Ehevertrag von Notar Dr. Peter in Karlsruhe im Vorfeld regeln. Häufig wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft geändert, wie z. B. durch Vereinbarung von Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Auch Unterhaltsregelungen und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sind möglich. Im Falle einer Scheidung oder Trennung können Sie sich durch ihren notariellen Vertrag zum einen zermürbende Streitigkeiten mit ihrem Partner ersparen, zum anderen ermöglicht dies die Durchführung eines kostengünstigen Scheidungsverfahrens. Nicht selten wird hierbei die Verteilung von Immobilien geregelt. Ihr Notar berät Sie gerne nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen und setzt diese für Sie um. Eine solche Vereinbarung kann auch jederzeit nach der Eheschließung getroffen werden.
Wer eine Lebenspartnerschaft eingeht, hat nun ebenso die Möglichkeit einen Ehevertrag vor dem Notar zu schließen und hierdurch Vorsorge zu treffen.
Der Abschluss eines Ehevertrags ist auch häufig unumgänglich, um das eigene Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten, im schlimmsten Fall sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Auch Vermögensübertragungen unter Ehegatten zu Lebzeiten sind immer häufiger gefragt. So kann evtl. sogar ein umfangreiches und kompliziertes Testament vereinfacht werden. Eine gegenseitige Vollmacht vermeidet eine Handlungsunfähigkeit im Falle der Verhinderung.
Bei Fragen zur Adoption ist der Notar ebenso der richtige Ansprechpartner. Dieser beurkundet ihren Antrag an das Vormundschaftsgericht.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer.