IHR letzter Wille
Jeder weiß, dass das Leben endlich ist. Um sein Vermögen auch für die nachfolgenden Generationen zu sichern, sollte daher jeder rechtzeitig an die Regelung seines Nachlasses denken. Die gesetzliche Erbfolge ist in vielen Fällen ungünstig. Die Regelung des Nachlasses sollte daher durch Testament oder Erbvertrag erfolgen.
Damit ihre Wünsche und Vorstellungen wirksam umgesetzt werden, ist es ratsam, frühzeitig einen Notar in die Gestaltung ihrer Nachlassregelung mit einzubeziehen. Dieser prüft, welche Regelungen für Sie persönlich sinnvoll und geeignet sind. Er trägt durch seine Mitwirkung dazu bei, für die Familie belastende und teure Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ein notarielles Testament ersetzt zudem den Erbschein und erspart dem Erbe ein kostenintensives und (unter Umständen langwieriges) Erbscheinsverfahren. Ferner wird das Testament im Testamentsregister hinterlegt und wird im Todesfall problemlos dem Erben übersandt. Es kann mithin nicht verloren gehen.
Neben der Vermögensübertragung durch Testament oder Erbvertrag kann es sinnvoll sein, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übergeben. Hier kommt insbesondere der Übergabe von Grundbesitz und der Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung zu. Zum Schutz des Übergebers wird diesem bei der Übertragung von Grundbesitz regelmäßig ein lebenslanges Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht eingeräumt und im Grundbuch gesichert.
Durch vorweggenommene Erbfolge können einerseits alle 10 Jahre steuerliche Freibeträge ausgeschöpft und andererseits ggfls. Pflichtteilsansprüche ausgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten erhalten Sie hier.
Stiftungen gewinnen als weiteres Instrument erbrechtlicher Nachfolgeplanung immer mehr an Bedeutung. Neben gemeinnützigen Stiftungen werden häufig sog. Familienstiftungen gegründet; letztere sollen die Unternehmensnachfolge und die Versorgung der Familie sicherstellen. Weitere Informationen zum Stiftungsrecht finden Sie hier.
Auch nach Eintritt des Erbfalls ist der Notar die richtige Anlaufstelle für Ihre Nachlassabwicklung. Sie können dort etwa Erbscheine beantragen, den Nachlass unter den Miterben regeln oder auf das Erbe verzichten. Grundbuchberichtigungen werden ebenso durch den Notar für Sie erledigt.
Praktische Hinweise für die Vorsorge des Nachlasses finden Sie in der Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg.