Immobilien kaufen und verkaufen

Der Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie ist ein Geschäft von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Da regelmäßig viel Geld für die Finanzierung aufgewendet wird, ist eine sichere Abwicklung notwendig. Und dies unabhängig davon, ob man als Bauträger, Unternehmen oder Verbraucher handelt. Im Immobiliengeschäft sind hierbei viele Formalien zu beachten, welche der Notar in Karlsruhe für Sie übernimmt.  Diese reicht von der einfachen Grundbuchberichtigung bis zum komplizierten Kaufvertrag.

Vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages muss der Käufer selbstverständlich seine Wunschimmobilie besichtigen und sich die notwendigen Informationen beschaffen. Im Falle eines Haftungsausschlusses im beukundeten Notar-Vertrag droht dem Käufer ansonsten der Verlust von Gewährleistungsrechten. Sind Sie verhindert, können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.

Notar Vollmacht

In vielen Fällen ist die Finanzierung Ihrer Immobilie durch ein Kreditinstitut erforderlich. Als Sicherheit für Ihren Kredit wünscht die Bank regelmäßig die Eintragung einer Grundschuld (umgangssprachlich “Hypothek”) im Grundbuch. Falls Sie ihr Darlehen absichern müssen, bringen Sie einfach das von Ihrer Bank gewünschte Formular zum Termin mit. In diesem wird dann die Grundschuld im Anschluss an den Kaufvertrag vor dem Notar in Karlsruhe bestellt. So sparen Sie sich einen weiteren Termin, Zeit und Geld.

Vertragsabwicklung bei Notar Dr. Peter in Karlsruhe

Ihr Notar übernimmt für Sie die gesamte Vertragsabwicklung: Vorbereitung, Beurkundung und Vollzug des Vertrages. Der Notar übernimmt insbesondere die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt, dem Finanzamt sowie sämtlichen sonstigen Behörden. Somit muss sich der Käufer nur noch um die Kaufpreiszahlung kümmern. Sobald der Verkäufer die Zahlung bestätigt hat, veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Die Anschaffung Ihrer Immobilie sollten Sie zum Anlass nehmen, ihr Vermögen für die nachfolgende Generation abzusichern. Dies gilt gerade auch für nicht verheiratete Paare. Nähere Informationen zur Vermögensvorsorge und Bewahrung des erworbenen und erschaffenen Grundbesitzes finden Sie auf den Seiten Schenkung und Testament.

Weitere Informationen im Immobilienbereich finden Sie auf folgenden links der Bundesnotarkammer: