Für Unternehmer …

Die Bedürfnisse von Unternehmen unterschiedlicher Größe sind vielfältig. Kleine wie große Unternehmen können sich mit ihren Anliegen an den Notar wenden. Angefangen von der Gründung eines Unternehmens über Kapitalveränderungen bis hin zur Umstrukturierung berät Sie der Notar und setzt Ihre Vorstellungen um. Die Betreuung endet jedoch nicht mit der Beurkundung; der Notar sorgt auch dafür, dass Ihr Vorhaben im Handelsregister eingetragen wird.

Bei Unternehmensgründungen geht es vielfach darum, aus der Fülle der Gesellschaftsformen die für den jeweiligen Unternehmer geeignete und optimale Rechtsform herauszufinden. Der Notar steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Gesellschaftsform. Aber auch GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder eine Aktiengesellschaft (AG) sind je nach Einzelfall geeignete Typen von Gesellschaften.

Ferner sind Unternehmenskäufe, Kapitalmaßnahmen sowie Umwandlungsvorgänge häufig notwendige Gestaltungen, bei denen der Notar eine wichtige Funktion hat. Im Zeitalter der Globalisierung werden internationale Umstrukturierungen von Unternehmen genauso betreut wie die einfache Sitzverlegung eines Ein-Mann-Betriebs.

Notar Unternehmen

Häufig sind steuerliche Gründe Auslöser für gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Unternehmen. Die Hinzuziehung Ihres Steuerberaters vor der Beurkundung beim Notar ist daher unerlässlich. Selbstverständlich arbeitet der Notar eng mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern für eine ganzheitliche Lösung zusammen. Somit kann Ihr Vorhaben „Hand in Hand“ gemeinsam optimal umgesetzt werden.

Nicht selten sind Unternehmensentscheidungen eng mit der Weiterführung des Unternehmens durch die jüngere Generation verbunden. Erbrechtliche NachfolgeregelungenLebzeitige Vermögensübertragungen sowie ggfls. ehevertragliche Regelungen sind daher immer bei der notariellen Gestaltung des Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen. Auch hier sollte man sich so früh wie möglich um die zukünftige Unternehmensnachfolge kümmern, um nicht die wichtigen Weichenstellungen für Ihr Unternehmen zu verpassen. Auch die Erteilung einer Vollmacht kann eine Lähmung des Betriebs im Verhinderungsfalle vermeiden.