Vermögen übertragen zu Lebzeiten
Neben der Vermögensübertragung durch Testament oder Erbvertrag kann es sinnvoll sein, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übergeben. Hier kommt insbesondere der Übergabe von Grundbesitz und der Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung zu. Zum Schutz des Übergebers wird diesem bei der Übertragung von Grundbesitz regelmäßig ein lebenslanges Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht eingeräumt und im Grundbuch gesichert.
Durch vorweggenommene Erbfolge können einerseits alle 10 Jahre steuerliche Freibeträge ausgeschöpft und andererseits ggfls. Pflichtteilsansprüche ausgeschlossen werden.
Stiftungen gewinnen als weiteres Instrument erbrechtlicher Nachfolgeplanung immer mehr an Bedeutung. Neben gemeinnützigen Stiftungen werden häufig sog. Familienstiftungen gegründet; letztere sollen die Unternehmensnachfolge und die Versorgung der Familie sicherstellen. Weitere Informationen zum Stiftungsrecht finden Sie hier.
Praktische Hinweise für die Vorsorge des eigenen Vermögens finden Sie in der Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg.