Kosten: Notar Karlsruhe
Die Notargebühren bzw. Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese sind in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Notarinnen und Notare sind daher verpflichtet, für dieselbe Tätigkeit die gleichen Gebühren und Auslagen zu verlangen. Gebührenvereinbarungen mit dem Notar sind nicht zulässig. Somit wird sichergestellt, dass in den einzelnen Bundesländern dieselbe Tätigkeit von einem Notar nicht unterschiedlich abgerechnet wird.
Das notarielle Gebührensystem ist sozial ausgestaltet. Es richtet sich nicht nach dem konkreten Aufwand beim Notar bzw. Notariat sondern nach dem Wert des beurkundeten Geschäfts. So wird gewährleistet, dass jedermann – auch mit geringerem Einkommen – die Dienstleistung bei einem Notar bzw. Notariat in Anspruch nehmen kann.
Mögen die notariellen Gebühren aus der Sicht des Kunden in ihrer Höhe nicht unerheblich sein, so sind diese in Deutschland im internationalen Vergleich doch sehr günstig (Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 – Vergleich von Dienstleistungen im Notariat aus Frankreich, England, Deutschland, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten).
Einen Gebührenrechner finden Sie etwa auf der Seite der Bundesnotarkammer (BNotK). Bitte beachten Sie, dass dort die Gebührenberechnung nur abstrakt vorgenommen werden kann. Abweichungen der Kosten aufgrund Besonderheiten in Ihrem speziellen Fall sind daher möglich.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team von Notar Dr. Peter in Karlsruhe gerne zur Verfügung.