Dienstaufsicht über Notare
Dienstaufsicht über Notare: Notarinnen und Notare unterstehen der Dienstaufsicht der für ihren Amtsbereich zuständigen Landgerichte. Diese prüfen in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle 4 Jahre), ob die Tätigkeit des Notars den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Rechnungen richtig berechnet wurden. Im Amtsbereich Karlsruhe übt das Landgericht Karlsruhe die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare aus.
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Weitere Informationen zur Dienstaufsicht der Notare finden Sie etwa auf der Seite der Bundesnotarkammer oder auf der Seite der Notarkammer Baden-Württemberg.