Neuer gesetzlicher Güterstand in den Niederlanden

 

In den Niederlanden war bislang die sog. „allgemeine Gütergemeinschaft“ der gesetzliche Güterstand von Eheleuten. Aufgrund Gesetzes vom 24.04.2017, welches zum 01.01.2018 in kraft treten wird,  ist die allgemeine Gütergemeinschaft dahingehend geändert worden, dass alle Güter, die den Eheleuten zu Beginn des Güterstandes gemeinsam gehört haben sowie die Vermögensgegenstände, welche sie während der Dauer der Ehe erworben haben, von der gesetzlichen Gütergemeinschaft erfasst werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Erbschaften und Schenkungen, Versorgungsanwartschaften, für die der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ferner Nießbrauchsrechte und die vor Eintritt der Gemeinschaft bestehenden Verbindlichkeiten der Ehegatten. Zu beachten ist jedoch, dass alle vor dem 01.01.2018 begründeten ehelichen Gemeinschaften nicht von der neuen Vorschrift erfasst werden. Somit werden nur nach dem 01.01.2018 geschlossene Ehen von der Neuregelung erfasst.

 

Anmerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Beratung durch einen Notar oder Anwalt im jeweiligen Einzelfall!