Handelsregister: Registerverknüpfung (BRIS) innerhalb der EU und des EWR

Zur  grenzüberschreitenden Unternehmenssuche innerhalb der EU und des EWR wurde vor kurzem eine gemeinsame Online-Plattform im Europäischen Justizportal freigeschalten. Darin werden die einzelnen Unternehmensregister der Staaten miteinander verknüpft (sog. „Business Registers Interconnection System“ – BRIS).

Über eine Online-Plattform kann man nach Informationen aus nationalen Unternehmensregistern suchen. Ferner ist ein Zugriff auf die gesuchten Informationen möglich. Zurzeit sind die Register von 20 EU-Mitgliedstaaten verknüpft, d. h. von Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Belgien, Dänemark, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Schweden, Slowakei, Slowenien, Niederlande, Polen, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern – ferner Norwegen als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Es ist geplant, dass die weiteren Mitgliedstaaten sowie Island und Liechtenstein noch in die Verknüpfung eingebunden werden sollen.

Zur Plattform gelangen Sie hier.

Anmerkung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Beratung durch einen Notar oder Anwalt im jeweiligen Einzelfall!