Informationen über das Notariat Karlsruhe – Nachlassgericht
Das Notariat Karlsruhe – Nachlassgericht ist – wie alle anderen Notariate in Baden-Württemberg- ein staatliches Notariat. Das Notariat Karlsruhe ist nicht nur zuständig für notarielle Angelegenheiten sondern auch für Nachlasssachen. In anderen Bundesländern sind die Nachlassangelegenheiten hingegen bei den Amtsgerichten angesiedelt. Die im Notariat Karlsruhe tätigen Notare sind bis zum 31.12.2017 Amtsnotare und zugleich Nachlassrichter. Sie haben somit eine „Doppelfunktion“: Einerseits nehmen sie die Aufgaben eines Notars wahr, andererseits sind sie Richter im Nachlassbereich.
Mit der Notariatsreform in Baden-Württemberg wird auch das Notariat Karlsruhe zum 31.12.2017 aufgelöst. Die notariellen Dienstleistungen werden dann ab dem 01.01.2018 von den freien Notaren erledigt. Die Nachlassangelegenheiten werden vom Notariat Karlsruhe an das Amtsgericht Karlsruhe übergeben. Dort werden sodann ab dem 01.01.2018 die Nachlasssachen von Rechtspflegern bzw. Amtsrichtern bearbeitet.
Das Notariat Karlsruhe – Nachlassgericht bearbeitet alle Sterbefälle, die in dessen Bezirk anfallen. Jedem Nachlassrichter ist ein bestimmter Zuständigkeitsbereich nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesen. Damit wird dem Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 103 GG entsprochen.
Wofür ist ein Nachlassgericht zuständig?
Das Nachlassgericht, somit auch das Notariat Karlsruhe, ist etwa zuständig für die Eröffnung handschriftlicher und notarieller Testamente oder die Erteilung eines Erbscheins. Dort werden auch Gegenstände des Erblassers verwahrt, sofern dieser noch nicht bekannt ist.
Ist jemand verstorben, so meldet die Gemeinde, in der der Erblasser verstorben ist, den Sterbefall. Das Nachlassgericht bekommt dann automatisch Meldung hiervon und kann die notwendigen Schritte einleiten. Das Notariat Karlsruhe fragt dann etwa nach, ob handschriftliche Testamente vorliegen und holt die Auskunft beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) in Berlin ein, ob dort handschriftliche oder notarielle Testamente zur Verwahrung registriert sind. So wird sichergestellt, dass alle registrierten Testamente aufgefunden und eröffnet werden können. So wird auch verhindert, dass ein irgendwo in Deutschland vor einem Notar errichtetes Testament nicht aufgefunden wird.